Ein paar Worte über mich

Persönliches

Werdegang
und berufliche Tätigkeiten

Meine Tätigkeit als Bausachverständiger ist in Erfahrungen verankert, die mich seit meiner Lehrzeit begleiten. Die „Sorgenkinder“ beim Bauen: Unkenntnis der Vertragsinhalte, unklare Bauaufgaben, nicht abgeschlossene Planungen, unzureichender Informationsfluss zwischen den Beteiligten, Unvorhergesehenes . . .

Die über die Jahre erlebten und begleiteten Streitfälle förderten meine Erkenntnis, dass eine vernünftige Sachverhaltsaufklärung und sachverständige Beurteilung oftmals den geeigneten Lösungsansatz zur Entschärfung von Streitpotential und u.U. vertragsrechtliche Klärungen zum Vorteil der Bauabwicklung bilden.

Meine Tätigkeit als Bausachverständiger kann ich im Rückblick, heute nicht ohne Schmunzeln, bereits auf die ersten „Gehversuche“ in der Ausbildung zurückführen. Nach erfolgreicher Erledigung der ersten Fenstermontagen – der Auffassung war ich jedenfalls – in die Werkstatt zurückgekehrt die Ernüchterung: Das hat zulange gedauert und Ärger gibt es auch!
Was war passiert?
Die Montagebereiche mussten freigeräumt werden. Das sollte der Bauherr erledigen, hatte er aber nicht gemacht. Die Demontagen und Montagen hatte ich sorgsam ohne Beschädigung der Fliesen und Wandbeläge erledigt. Das war jedoch ohne Belang, weil der Bauherr sie ohnehin erneuern wollte. Die Information war zu mir nicht vorgedrungen. Die Anschlagrichtung und die Verglasung gefielen der Bauherrin im Nachgang nicht. Das sei mal anders besprochen worden. Während der Demontage hatte ich schadhafte Vormauerklinker festgestellt. Diese wären vorteilhaft vor der Montage ausgebessert worden. Entsprechende Bedenken und/oder eine Behinderung wurden dem Bauherrn nicht angezeigt und die Arbeiten auch nicht eingestellt. Diese werkvertraglichen „Feinheiten“ waren mir damals nicht geläufig. Das habe ich später gelernt.

Meine Geschichte verdeutlicht – im Großen wie im Kleinen – die gängigen „Sorgenkinder“ beim Bauen: Unkenntnis der Vertragsinhalte, unklare Bauaufgaben, nicht abgeschlossene Planungen, unzureichender Informationsfluss zwischen den Beteiligten, Unvorhergesehenes.

Die beschriebenen Problemstellungen sind selbst im digitalen Zeitalter nicht auszuschließen, weil dahinter Menschen stehen, und sie sind nach Persönlichkeit und Funktion nun einmal so wie sie sind. Zwangsläufig resultieren daraus auch mal anhaltende Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten mit jeweils (mehr oder minder gut) begründbaren unterschiedlichen Standpunkten der Parteien. Die über die Jahre erlebten und begleiteten Streitfälle förderten meine Erkenntnis, dass eine vernünftige Sachverhaltsaufklärung und sachverständige Beurteilung oftmals den geeigneten Lösungsansatz zur Entschärfung von Streitpotential und u.U. vertragsrechtliche Klärungen zum Vorteil der Bauabwicklung bilden.

Solche Fälle betrachte ich als Erfolg meiner Arbeit. Dafür setze ich mich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für meine Mandanten und das Bauen mit Leidenschaft ein.

Arne Schmidt Bausachverständiger

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen.

Die Zielsetzung sowie die Voraussetzungen für meine öffentliche Bestellung und Vereidigung sind aus § 36 Gewerbeordnung (GwO) abzuleiten und in der Sachverständigenordnung (SVO) der Ingenieurkammer Niedersachsen verankert (Querverweis Internet).
In Auszügen:

§ 2 Öffentliche Bestellung

(1) Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen.

(2) Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und anderen Sachverständigentätigkeiten wie Beratungen, Überwachungen, Überprüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.

§ 3 Bestellungsvoraussetzungen

(2) Ein Sachverständiger kann nur öffentlich bestellt werden, wenn

a) er befugt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nach dem Niedersächsischen Ingenieurgesetzt zu führen,

c) er über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügt,
d) keine Bedenken gegen seine Eignung bestehen,
c) er überdurchschnittliche Fachkenntnisse (Besondere Sachkunde) und eine angemessene Berufspraxis auf dem angestrebten Bestellungsgebiet sowie die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten … nachweist.

§ 16 Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch

Der Sachverständige hat sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, und in Verfahrensfragen im erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen. Auf Verlangen der Ingenieurkammer ist er hierüber

 

Mein freiberufliches Interesse führt mich fortlaufend zu Tagungen und Fortbildungen und gewährleistet den nach § 16 der Sachverständigenordnung (SVO) der Ingenieurkammer Niedersachsen für die öffentliche Bestellung geforderten Erfahrungsaustausch.

Die regelmäßige Mitarbeit in den Arbeitskreisen Ib und X des Deutschen Baugerichtstages (DBGT e.V.), in der buildingSMART-Regionalgruppe Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg und im Arbeitskreis Mediation der Ingenieur- und Architektenkammer Hannover runden das Programm ab.

2021

Mitglied der Sachverständigenprüfungskommission für Baubetrieb und Bauwirtschaft der Ingenieurkammer Niedersachsen

2011

Ausbildungslehrgang zum Mediator im Bauwesen bei der Architektenkammer Niedersachsen

2008

öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für Baubetrieb und Baubetriebswirtschaft durch die Ingenieurkammer Niedersachsen

1995

Gründung Ingenieurbüro für Baubetrieb

1992 - 1996

Studium Fachbereich Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Nordostniedersachsen in Buxtehude.
Studienabschluss: Diplomingenieur (FH), Fachbereich Bauingenieurwesen
Vertiefungsfächer (Allgemeines Bauingenieurwesen):

  • Baubetrieb (Baubetriebslehre, Vertragswesen, Kostenwesen)
  • Wasserwesen (Wasserbau und Siedlungswasserwesen)
  • Verkehrswesen (Straßenbau, Bahnbau, Verkehrsanlagen)
  • Erweiterte betontechnologische Ausbildung
  • Diplomarbeit „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zum sinnvollen Einsatz von Klärschlammstabilisierungsverfahren"(Prof. Dr.-Ing. Henning Hoins, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Brüssel)

1989

Meisterprüfung im Tischlerhandwerk

1982 - 1989

Beschäftigung als Tischlergeselle in verschiedenen Firmen im Bundesgebiet mit Tätigkeitsschwerpunkten in den Bereichen Bau- und Möbeltischlerei, Altbaumodernisierung, Ladenbau, Trockenbau

1981 - 1982

Grundwehrdienst bei der Marine in Kiel und Wilhelmshaven

1979 - 1981

Ausbildung zum Tischlergesellen